Deutschland, wohin man schaut …
Von Ped Mai 30, 2022 Andreas L. Paulus, ärztliche Pflicht, Bundesverfassungsgericht, Corona-Lügner, Gabriele Britz, Henning Radtke, Ines Härtel, Josef Christ, Justiz, Offener Brief, Rechtsstaat, Stephan Harbarth, Susanne Baer, Yvonne Ott, Zwangsbehandlung
Die oberste Rechtsinstanz Deutschlands hat unlängst Unrecht gesprochen — Tradition verpflichtet?
Totalitarismus geht mit Idiotie daher. Und mit dieser paaren sich Standesdünkel, Karrieredenken und grenzenloser Opportunismus. Ein totalitäres System bedarf eines gemeinsamen Feindes, auf den die Volksgemeinschaft eingeschworen werden muss. Auf den permanent und Angst wie Hass erzeugend gelenkt werden soll. In der sich die emotionale Leere der Drahtzieher verstecken kann.
Vorwort
In den dunklen Zeiten des offenen Faschismus in Deutschland trug der Standesdünkel in Ärzteschaft und Justiz ganz entscheidend seinen Teil zur Betriebsfähigkeit des Unterdrückungssystems bei. Der blinde Glaube der Menschen an die „Götter in Weiß“ und „über der Politik“ stehende Richter und Staatsanwälte war schon damals so unangebracht, wie er es auch heute ist. Und beide Stände fanden nach dem Untergang des Großdeutschen Reiches — ungeachtet ihrer Verstrickung mit dem dortigen Terrorapparat — bald wieder lukrative Pöstchen und Posten im neuen Staat Bundesrepublik Deutschland, bis hin in die höchsten Richterämter.
Das opportunistische Untertanentum der damaligen Zeit erlebt nunmehr seine endgültige Wiederkehr. Ärzte benutzen ihre Patienten als Versuchskaninchen, nunmehr unter anderem für Genbehandlungen mit Stoffen, deren Nutzen und Unbedenklichkeit bis zum heutigen Tage in keiner Weise nachgewiesen sind. Und Richter, bis hin zu denen des Verfassungsgerichts fällen Urteile, die jedweder wissenschaftlichen Evidenz entbehren und dabei der Entmündigung der Menschen das Wort sprechen. Mit Begründungen wie den Folgenden hebeln die angeblichen Hüter des Rechtsstaates eben jenen aus:
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ (1)
Allein diese Aussage ist Grund genug, einen offenen Brief an die Rechtsbrecher in Karlsruhe zu schreiben (a1).
Post an das Bundesverfassungsgericht
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de; Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe (
https://www.bundesverfassungsgericht.de/..._node.html)
Weiterleitung bitte an den Ersten Senat
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab: Dies ist ein offener Brief, so wie auch Ihre Antwort öffentlich gemacht wird.
Unlängst hat der Erste Senat des BVerfG eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ zurückgewiesen. Begründet wurde dies unter anderem mit:
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ (1)
(1) 19.05.2022; rbb24; Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht zurück;
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/202...ungsg.html
Hierzu ist zu sagen:
Ihre Begründung entbehrt jeder wissenschaftlichen Evidenz und erscheint lediglich geeignet als Willkürurteil im Sinne politischer Interessen. Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen:
Welche wissenschaftlichen Belege können Sie vorbringen, die eine „sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung“ zweifelsfrei nachweisen?
Mit „Impfung“ meinen Sie ja sicher die angeblich aber nicht nachgewiesen vor Covid-19 schützenden, lediglich vorläufig zugelassenen, sich noch in der Testphase befindlichen, gentechnischen Präparate auf Basis mRNA, die Menschen in Pflegeberufen mehr oder weniger subtil aufgezwungen werden sollen, richtig?
Welche wissenschaftlich belastbaren Nachweise unterlegen Ihre Behauptung einer „deutlich höheren Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, wenn diese sich nicht mit dem Testpräparat spritzen lassen?
Denn schließlich vertreten damit auch Sie die ungeheuerliche Behauptung, dass Menschen, welche in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf die mRNA-Spritzung verzichten, eine erhöhte Gefahr für ihre Mitmenschen darstellen würden. Solange das von Ihnen nicht hieb- und stichfest, also tatsächlich wissenschaftlich begründet werden kann, handelt es sich hier um den Tatbestand der Verleumdung.
Sie, als mit amtshöchste Richter dieses Landes verleumden also Menschen, um sich ein „Rechtsurteil“ für die Notwendigkeit eines Zwanges zur spritzentechnischen Genbehandlung zusammen zu zimmern.
Aufgrund der Tragweite Ihrer Entscheidung sind sie gefordert, exakte, prüfbare Quellen vorzuweisen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie, so lange Sie nicht in der Lage sind, diese Quellen vorzulegen, sich Eins machen mit einer Gilde von Corona-Lügnern, diesen also in die Hände spielen. Weder ist Ihr Urteil abgewogen, noch verhältnismäßig, noch ist es sauber mit wissenschaftlichen Nachweisen unterlegt. Es ist ein Unrechtsurteil.
Wenn Sie den Begriff Corona-Lügner als unzutreffend beurteilen sollten, dann sind handfeste Belege bestens geeignet, meine Aussage unter Umständen zu revidieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Frey
Behalten wir uns für eine spätere Aufarbeitung der Rechtsverletzungen, begründet mit einer vorgeblichen Gefährdung der Volksgesundheit, gut die Namen auch jener in Erinnerung, die im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts im Sinne von Corona-Lügnern Unrecht sprachen:
- Stephan Harbarth (Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats)
- Andreas L. Paulus (Richter)
- Susanne Baer (Richterin)
- Gabriele Britz (Richterin)
- Yvonne Ott (Richterin)
- Josef Christ (Richter)
- Henning Radtke (Richter)
- Ines Härtel (Richterin) (2)
Diese Leute sind Rechtsbrecher. Sie sprechen Pseudorecht für eine Pseudomedizin, auf deren Basis ideologisch und politisch getriebene Zwangsbehandlungen scheinlegitimiert werden. So wie im Jahre 1933 wird im Jahre 2022 scheinheilig mit dem „Schutz der Volksgesundheit“ argumentiert. Es gibt da vom Grundsatz her keinen Unterschied zu den Praktiken im Dritten Reich (b1):
mehr
https://peds-ansichten.de/2022/05/deutsc...an-schaut/