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13-jährige bricht im Schulbus zusammen und stirbt
#31
(21.10.2020, 05:29)-|- schrieb:
(21.10.2020, 02:22)diedienichtimmerlacht schrieb: https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-ge...24304.html

Gutachten: Maske verursachte nicht den Tod einer Schülerin

Der Tod eines 13-jährigen Mädchens Anfang September nach der Fahrt in einem Schulbus im Landkreis Germersheim ist nicht auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zurückzuführen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mit.

Der Fall hatte bundesweit Maskengegner und Anhänger von Verschwörungstheorien auf den Plan gerufen. Sie hatten in den Sozialen Medien Gerüchte verbreitet, wonach der Tod des Kindes angeblich mit dem Tragen einer Maske zusammenhänge.
„Kein ursächlicher Zusammenhang“

Inzwischen liegt das Gutachten über die Obduktion der Leiche vor, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit: „Nach den Ausführungen der rechtsmedizinischen Sachverständigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte“, informierte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig.
Keine Ansammlung von Kohlenstoffdioxid möglich

Laut den Gutachtern führe ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte. Zum einen, weil eine Maske seitlich offen sei und zum anderen, weil der Stoff teilweise luftdurchlässig sei. Wie berichtet, war die 13-Jährige am 7. September in einem mit rund 30 Personen besetzten Bus bei Büchelberg (Kreis Germersheim) bewusstlos geworden . Später ist sie in einem Krankenhaus in Karlsruhe verstorben.

Glauben kann man ja viel !
Welches Gutachten von wem ?
Oder ist das Gutachten etwa geheim ?
Wen ja, Warum?
usw. usf.

Merkwürdig ist die Bezeichnung "Gutachten über die Obduktion der Leiche". Was ist das? Der Befund des Rechtsmediziners wohl nicht.

Zitat:Laut den Gutachtern führe ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte.

Auch diese Feststellung hat offenbar nichts mit der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche zu tun.
Antworten
#32
Strafprozeßordnung (StPO)
"§ 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche




(1) Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen. Ein Arzt wird nicht zugezogen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts offensichtlich entbehrlich ist.

(2) Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen. Einer der Ärzte muß Gerichtsarzt oder Leiter eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts oder ein von diesem beauftragter Arzt des Instituts mit gerichtsmedizinischen Fachkenntnissen sein. Dem Arzt, welcher den Verstorbenen in der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat, ist die Leichenöffnung nicht zu übertragen. Er kann jedoch aufgefordert werden, der Leichenöffnung beizuwohnen, um aus der Krankheitsgeschichte Aufschlüsse zu geben. Die Staatsanwaltschaft kann an der Leichenöffnung teilnehmen. Auf ihren Antrag findet die Leichenöffnung im Beisein des Richters statt.

(3) Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft.

(4) Die Leichenöffnung und die Ausgrabung einer beerdigten Leiche werden vom Richter angeordnet; die Staatsanwaltschaft ist zu der Anordnung befugt, wenn der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet würde. Wird die Ausgrabung angeordnet, so ist zugleich die Benachrichtigung eines Angehörigen des Toten anzuordnen, wenn der Angehörige ohne besondere Schwierigkeiten ermittelt werden kann und der Untersuchungszweck durch die Benachrichtigung nicht gefährdet wird."

BSB hat sehr berechtigt festgestellt, dass da über die beteiligten Obduzenten noch ein Gutachten -von wem auch immer - pbergestülpt worden ist, dessen Ergebnis dann noch von der Staatsanwaltschaft zusammengefasst wurde, und das wird medial rapportiert.
WAS denn nun die Todesursache war, bleibt geheim.

Ja, da ist etwas faul im Staate Dänemark.

Ich plädiere für das Verschieben des Strangs in den öffentlichen Bereich.
Nicht WIR, nicht Schiffmann arbeiten fahrlässig, wenn uns die Quellenlage nicht voll umfänglich bekannt ist und wir dennoch diskutieren über das unbestreitbar Geschehene.
Die Quellenlage wird behördlicherseits ohne Angabe von Gründen verdunkelt (Schutzrechte der Verstorbenen sind , da der Name völlig ungenannt ist, hier nicht tangiert.)
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