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Änderungen des Infektionsschutzgesetz Deutschland
#1
 Gesundheitliche Totalüberwachung: Auch Corona-Negative ab sofort meldepflichtig
Transparente Daten zu Corona sind nach wie vor Mangelware – man erfährt täglich die Zahl der Neuinfektionen, aber weder, aus wie vielen durchgeführten Tests insgesamt diese ermittelt wurden, noch wie das Verhältnis zwischen positiven und negativen Resultaten aussieht – von demographisch aussagekräftigen Stichprobentests ganz abgesehen. Dafür sollen fortan nicht nur Corona-positive, sondern auch -negative Personen amtlich „gemeldet“ werden…

Warum fordert der Gesundheitsminister nicht gleich einen Masseneinlauf mit allen gewünschten Medikamente ... es gibt ja jetzt genügend Menschen die Angst haben. Dann wären wir endlich diese Masken los. TS

Leseratte
Ahhh, endlich haben sie in Berlin begriffen, welches Geschenk ihnen die neue Seuche gemacht hat! Ich hatte das Infektionsschutzgesetz ja bereits als das neue Ermächtigungsgesetz bezeichnet, hier ein paar Einzelheiten: Ab jetzt müssen auch negative Test-PERSONEN (nicht Tests!) gemeldet werden, mit Grund des Tests, Geschlecht, Geburtsmonat und Jahr sowie die ersten 3 Ziffern der Postleitzahl. Wenn man bedenkt, dass erstens der Test nicht mal zum Testen zugelassen ist, zweitens viele falsche Ergebnisse anzeigt, und dritten ca. 90 % der Tests negativ sind, drittens die Epidemie praktisch vorbei ist, verwundert es schon, dass sie JETZT plötzlich auch die Daten der negativen haben wollen. Ich ergehe mich mal in VT: Das sind die ersten, die zur Zwangsimpfung gebeten werden!
Eigentlich müsste sich jetzt jeder freuen, der - aus welchen Gründen auch immer - nicht getestet worden ist!

https://bachheimer.com/landwirtschaft-er...gesundheit
 
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#2
Namentliche Abstimmung

14. Mai 2020
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksachen 19/18967 und 19/19216)

https://www.bundestag.de/parlament/plenu...ung?id=670
 
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#3
Pandemie
COVID-19: Bundestag verabschiedet neues Infektionsschutzgesetz
Eine Pflegeprämie, mehr Corona-Tests und erweiterte Meldepflichten: Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie in Deutschland hat der Bundestag ein zweites Maßnahmenpaket beschlossen. Zudem wird das Kurzarbeitergeld erhöht.
(.....)
Massive Kritik von der Opposition
Redner der Opposition kritisierten im Plenum die geplanten Maßnahmen als unverhältnismäßig und falsch. Die Linke bemängelte, dass die geplante Corona-Prämie nur für Beschäftigte in der Altenpflege gezahlt werden soll. Die AfD warf der großen Koalition von Union und SPD vor, mit ihrer Krisenpolitik Angst, Hysterie und Depression zu erzeugen. FDP und Grüne kritisierten, die Pläne gäben dem Gesundheitsministerium zu weitreichende Befugnisse.
Spahn ruft zu respektvollem Umgang auf
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mahnte eine respektvolle Debatte über die gesetzgeberischen Maßnahmen an. Er appellierte an die Abgeordneten, trotz kontroverser Meinung gemeinsam das Virus zu bekämpfen. Zum Auftakt der Debatte hatte er auf die Erfolge im Kampf gegen COVID-19 in Deutschland verwiesen. Die Verbreitung des Coronavirus sei eingedämmt worden, die Pandemie beherrschbar geworden. Aber das Erreichte müsse gesichert werden. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werde der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt.
Ein weiteres mit den Stimmen der Regierungsmehrheit beschlossene Gesetz - das Sozialschutzpaket II - sieht unter anderem eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und mehr Geld für Erwerbslose vor. Am Freitag soll der Bundesrat das Maßnahmenpaket billigen.

https://www.dw.com/de/covid-19-bundestag...a-53431844
 
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#4
Zweites Pandemiegesetz: Kein Datenschutz für Gesunde
Man könnte ihn schon fast als episch, als legendär bezeichnen – den Kampf der Giganten, den des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gegen abstruse, den Datenschutz missachtende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Aktuell ist es wieder so weit: Der Entwurf zum zweiten Pandemiegesetz wurde heute schleunigst durch den Bundestag gemogelt. Trotz gravierender datenschutzrechtlicher Bedenken stießen Herrn Prof. Kelbers mahnende Worte auf taube Ohren.
Gesund oder infiziert – egal, Hauptsache überwacht!
Innerhalb des Corona-Maßnahmen-Dschungels verliert man leicht den Überblick: Ob Tracing-App, Immunitätspass, Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen – all dies wird diskutiert, hin und her, bis auch der Letzte mögliche Zweifel aufgibt und „die da Oben“ aus Resignation einfach gewähren lässt. Die Maßnahmen werden häufig nicht mehr hinterfragt, und wenn doch, dann mit seltsamen Verschwörungstheorien verknüpft. Berechtigte, völlig legitime juristische Kritik geht dabei unter, verbinden viele mit Corona-Kritik doch nur noch wahnhafte Reptiloiden- oder Bill Gates-Theorien.
Abseits haarsträubender Verdächtigungen liegen die wahren Probleme: Corona-Maßnahmen, wie der aktuelle, heute vom Bundestag beschlossene Entwurf zum zweiten Pandemiegesetz, werden unreflektiert verabschiedet, ohne diese verfassungs- und datenschutzrechtlich eingehender zu prüfen. Ganz nach dem Motto, nach mir die Sintflut – erstmal muss das Virus weg!
Wo ist das Problem? Nun, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fischt erneut in trüben Datenschutz-Gewässern, das Gesetz umfasst nämlich eine Meldepflicht für Nicht-Infizierte – Schuster, bleib bei deinen Leisten! Die Labore müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes auch Daten von negativ Getesteten an die Gesundheitsämter weiterleiten. Dazu gehören personenbezogene Daten wie Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohnort, Untersuchungsbefunde und der Grund der Untersuchung. Pseudonymisiert – aber nicht anonymisiert! – werden Name sowie Geburtstag.
Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken, vorgetragen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Prof. Ulrich Kelber – einer Koryphäe auf seinem Gebiet – wurde das Gesetz im Eiltempo durch das Parlament gebracht. Schon morgen soll sich der Bundesrat dazu äußern. Bahn frei, mit Vollgas gegen die Wand?
Datenschutzrechtlich eine Katastrophe
Die Stellungnahme Herrn Prof. Kelbers zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zieht ein vernichtendes Fazit: In aller Deutlichkeit betont der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig ist........

mehrhttps://www.datenschutzbeauftragter-info...r-gesunde/
 
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#5
Das "Kleingedruckte" im neuen Pandemie-Gesetz

Das “Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” birgt einiges an Zündstoff.





Exclamation Exclamation Exclamation

Edit INP: anderen Link eingefügt.
 
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#6
Labore müssen auch negative Coronavirus-Tests melden

Labore müssen künftig auch Daten von Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die gar nicht an Covid-19 erkrankt sind. Zudem sollen in Zukunft bereits Verdachtsfälle gemeldet werden. Die Regelungen sind Teil des zweiten Pandemieschutzgesetzes, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. An diesem Freitag billigte es der Bundesrat. Erhebliche Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber wurden dabei offenkundig ignoriert. Kelber beklagte schon Ende April in einer schriftlichen Stellungnahme, dass bei neuen bedrohlichen übertragbaren Krankheiten bereits Verdachtsfälle an die Gesundheitsämter gemeldet werden müssen.
 
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#7
Bund und Länder wollen Infektionsschutzgesetz noch weiter verschärfen
9 Apr. 2021
Überraschende Wende bei der Corona-Strategie von Bund und Ländern: Die vor Ostern vereinbarte nächste Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder fällt aus. Stattdessen soll im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin mitteilte.....

mehr https://de.rt.com/inland/115673-bund-und...schaerfen/
 
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#8
Neues Infektionsschutzgesetz soll spätestens am 26. April in Kraft treten
  • Bund und Länder sind sich einig: Das Infektionsschutzgesetz soll künftig bundeseinheitliche Regelungen im Kampf gegen Corona vorschreiben.
  • Nach RND-Informationen soll das geänderte Gesetz spätestens am 26. April in Kraft treten.
  • In der kommenden Woche soll die Änderung im Kabinett beschlossen werden.
Berlin. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) soll das neue Infektionsschutzgesetz spätestens am 26. April in Kraft treten. Das verlautet aus Länderkreisen.
Bund und Länder wollen im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz ändern, um bundeseinheitliche Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu schaffen. Sie wollten eine Regelung für das Vorgehen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner schaffen, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin mit.
Die Änderung solle schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Dessen Sitzung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen......

> https://www.rnd.de/politik/corona-neues-...GAJ5A.html
 
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#9
Corona-Notbremse

Entwurf für Infektionsschutzgesetz – Ausgangssperre und Treffen mit einer Person pro Tag
> https://www.welt.de/politik/deutschland/...o-Tag.html
 
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#10
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Merkels Entwurf für den Bundeslockdown: Ausgangssperren, Schulschließungen, Einzelhandel dicht
Es ist ein Schlag: Am Freitagmorgen gibt eine Regierungssprecherin nicht nur... mehr »
 
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