22.02.2020, 21:38
Aus Achgut:
9. Aus Presseverlautbarungen geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat.
Sehr interessanter Aspekt, denn entweder hätte die Behörde tätig werden müssen und zumindest Überprüfen lassen sollen, zumal Tobias R. ja einen Waffenschein hatte.
Oder wurde der fehlende rassistische Teil praktischerweise im Nachhinein "ergänzt"?
9. Aus Presseverlautbarungen geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat.
Sehr interessanter Aspekt, denn entweder hätte die Behörde tätig werden müssen und zumindest Überprüfen lassen sollen, zumal Tobias R. ja einen Waffenschein hatte.
Oder wurde der fehlende rassistische Teil praktischerweise im Nachhinein "ergänzt"?