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Regierungspräsident Lübcke offenbar durch Kopfschuss getötet
Heute in Rhein-Main : Lebenslang

Stephan Ernst wurde für den Mord an Walter Lübcke zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im Fall von Markus H. will die Bundesanwaltschaft in Revision gehen. 
Guten Abend,
das Oberlandesgericht Frankfurt hat Stephan Ernst wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich die besondere Schwere der Schuld festgestellt und schließlich Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet. Der Mitangeklagte Markus H. wurde lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. „Ein Urteil, das die Familie schmerzt“, so lautet die Überschrift über dem Aufmacher am Freitag in der Rhein-Main-Zeitung. Denn nach Überzeugung der Richter hat sich Markus H. weder der Mittäterschaft schuldig gemacht noch der psychischen Beihilfe zum Mord. „Die Familie ist der festen Überzeugung, dass beide Angeklagten die Tat planten und am Tatort waren“, sagt hingegen der Sprecher der Familie.
„Es war von Beginn an klar, dass das Gericht nicht alle Fragen würde beantworten können, die der Mord an Walter Lübcke aufwarf. Das ist auch nicht seine Aufgabe“, schreibt Anna-Sophia Lang in ihrem Kommentar. „Umso wichtiger wird nun die Arbeit des Untersuchungsausschusses im Hessischen Landtag, der aufklären muss, wie es geschehen konnte, dass die Sicherheitsbehörden Stephan Ernst aus den Augen verloren hatten oder ihn als „abgekühlt“ einschätzten.“

Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, im Fall von Markus H. in Revision zu gehen. Auch der Anwalt von Stephan Ernst hat angekündigt, diesen Weg einzuschlagen.

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/h...70253.html
 
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Von Ermittlungsanfang bis zum Urteil hat man die Einzeltäterversion durchgezogen
Dabei sprach nicht nur vom möglichen Tathergang auf Lübckes Terrasse her vieles für zwei Täter. Die Dorfbewohner hatten auch zwei unbekannte Fahrzeuge nach der Tatzeit aus dem Ort fahren sehen. Und H. wurde keineswegs nur von Ernst der Mittäterschaft beschuldigt, sondern auch von seiner Ex-Freundin.
Das interessierte das Gericht wenig. Selbst die von der Bundesanwaltschaft aus Verlegenheit konstruierte "psychologische Beihilfe" spielte keine Rolle. Ziel war es offenbar von Anfang an, Markus H. vom Verdacht der Beihilfe oder gar Mittäterschaft zu entlasten. Es blieb eine merkwürdige Bewährungsstrafe wegen unerlaubter Manipulationen an einer Schusswaffe. Warum H. aber überhaupt einen Waffenschein hatte, obwohl seine Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen aktenkundig waren, wurde nie aufgeklärt. Selbst die Frankfurter Rundschau kam im Mai letzten Jahres zu dem Urteil, dass bei H. eine Tätigkeit für den Inlandsgeheimdienst, der sich bekanntlich ironischerweise Verfassungsschutz nennt, nicht auszuschliessen ist.
Es bleibt die Hoffnung, dass die Familie Lübcke als Nebenkläger gegen das Urteil für H. in die Revision geht. Vom Revisionsverfahren sollte man sich nicht viel versprechen, aber immerhin könnte das die Diskussion über Deutschlands Geheimdienste und den Rechtsextremismus etwas beleben.
 
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Warum nicht Totschlag?
Welches niedere Mordmerkmal liegt hier vor? Lübke wurde nicht wegen seiner Rasse oder aus sexuellen Gründen umgebracht.
Massgeblich war seine Aussage, wer gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sei, soll selber das Land verlassen. Diese Aussage ist etwa auf dem Niveau von "Ausländer raus" - nur umgekehrt.
Der Angeklagte kann sich hiervon bedroht gefühlt haben - im Prinzip hat Lübke sei Existenzrecht in diesem Land abgesprochen.
Mithin ist es eine Provokation und hierbei gilt in Deutschland üblicherweise Totschlag - so wie wenn jemand auf der Strasse "falsch guckt" oder jemanden Hurensohn nennt und dafür totgeschlagen oder abgestochen wird, dann ist das nie Mord, bestenfalls Totschlag, oft ermittelt aber schon der Staatsanwalt nur auf Körperverletzung mit Todesfolge, z.B. hier
www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/schwangere-in-der-s-bahn-bedroht-100.amp
 
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Und wieder ein Schuldspruch ohne direkte Beweise
und vor allem Motive, so wie ohne Zeugen!
Und das, obwohl es weitere Tatverdächtige gibt, die weitaus stärkere Motive hatten und Gelegenheiten!
Ist im Prozess eigentlich das zumindest ungewöhnliche Verhalten des Sanitäters, der zuerst vor Ort gewesen sein soll, vorgetragen und geklärt worden? Übrigens, wie stand er selbst eigentlich zu Herrn Lübcke?
Seit Zschäpe kann man sich auch nicht auf vorgetragene "Geständnisse" verlassen. Vor allem wenn sie lediglich schriftlich erfolgt sein sollen, aber dessen Aussagen und Motive im Prozess nicht verifiziert und nicht einmal zur Verdeutlichung näher hinterfragt werden. (Motto: "Gottseidank haben wir die Unterschrift unter einem Geständnis! Bloß nicht die dort aufgeführten Einzelheiten berühren ...")
Vielleicht auch hier?
Bemerkenswert ist auch hier wieder, dass Medienveröffentlichungen den Takt der Ermittlungen vorgegeben haben, die zuerst über das später angegebene Motiv, so harmlos es ist und so weit zurückliegend, spekuliert haben. Und prompt ist es genau das Motiv, das dann auch der Angeklagte angeführt haben soll?
Ja, wir haben heute keine "peinliche Halsgerichtsordnung" mehr, denn bei uns reichen schon Indizien, soweit sei auch hergeholt sein mögen - oder sogar keine (Zschäpe) - zur Verurteilung mit der Höchststrafe. Es gibt subtilere Möglichkeiten der Beeinflussung als eine körperliche Folter, aber viel wirkungsvollere.
 
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Urteil im Lübcke-Prozess
> http://arbeitskreis-n.su/blog/2021/01/29...e-prozess/

ALEXANDER
29. Januar 2021 um 11:33 Uhr
Der „Verteidiger“ des Angeklagten Ernst, Rechtsanwalt Mustafa Kaplan in seinem Plädoyer: „Sie waren ein wunderbarer Vorsitzender“
Tiefer ist ein Rechtsanwalt/Verteidiger in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte in aller Öffentlichkeit noch nie in den Anus eines Vorsitzenden Richters gekrochen. Und das war auch noch der Anus von Sagebiel, der im Prozess wegen seiner Eskapaden auffällig wurde.
Der ExVerteidiger von Ernst, Anwalt Hannig, hat auch merkwürdige Auffassungen von der Funktion und den Aufgaben von Staatsschutzsenaten und der Bundesanwaltschaft. Wie der Stellungnahme von Hannig zum Urteil gegen seinen ehemaligen Mandanten zu entnehmen ist, glaubt der anscheinend nicht nur an die Objektivität von Staatsschutzsenaten und Bundesanwaltschaft, er ist davon anscheinend geradezu überzeugt.
https://youtu.be/_CiRpp8cyVc
Im Hinblick auf seine Verteidiger/Anwälte hat der Ernst jedenfalls mehrmals die Arschkarte gezogen (zugesteckt bekommen?)
 
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aus Friedensblick.de:

bekir
Januar 28, 2021 um 3:58 pm Uhr
Wie erwartet, hat Stephan Ernst für den Mord an Walter Lübcke lebenslang bekommen. Markus H. hingegen „verlässt Gericht quasi als freier Mann“:
„ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen“,
https://www.zeit.de/news/2021-01/28/mark...verurteilt
Noch am Morgen vor dem Urteil schrieb n-tv über Markus H., für den die Bundesanwaltschaft 9 Jahre und 8 Monate geforderte hatte:
Die Ex-Freundin von H. und Mutter der gemeinsamen Tochter beschreibt ihn als Rechtsextremist mit einer Affinität zu Waffen, der versuche alle in seinem Umfeld zu manipulieren.
„Ihre Aussage deckt sich mit den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft. H. habe Ernst zur Tat vermutlich angestachelt, er habe die Tat mit ihm gemeinsam geplant und H. habe genau gewusst, was Ernst vorhabe. Aber man habe keine Beweise gefunden, dass er in der Tatnacht auch mit am Haus der Familie Lübcke war. Nur die DNA von Stephan Ernst habe man gefunden. Was aber nicht bedeutet, dass Markus H. nicht trotzdem auch am Tatort war“,
https://www.n-tv.de/politik/Ende-eines-s...18345.html
So wie man in H. einen schon fast zwanghaften Manipulator sehen muss, zeigt Ernst sich als passendes Gegenstück, nämlich als leicht zu Manipulierender:
Ernst, der laut Gutachter Leygraf zwar zu spontanen Gewaltausbrüchen neige, hatte aber eigentlich längst ein bürgerliches Leben mit Ehefrau, Arbeitsstelle etc. begonnen und war als Mittvierziger ja auch kein allzeit hitziger Jüngling mehr.
Labilität und Manipulierbarkeit (und vermutlich auch Dämlichkeit) kann man an seinen Anwalts-Wechseln samt drei verschiedenen Aussage-Varianten erkennen sowie daran, dass er immer noch mit H. Umgang hatte, seinem alten (und inzwischen gewesenen) „Freund“, der 2009 schon einmal auf freiem Fuß geblieben war, während Ernst für eine eigentlich gemeinsame braune Straftat hatte sitzen müssen.
„Das Besondere aber sei, so Leygraf, dass Ernst selbst Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen habe, die ausländische Wurzeln hätten. Das passe nun gar nicht zu seiner rechtsextremen Ideologie. Auch Ernst kann es nicht erklären.“
Dem Frankfurter Gericht kann man nicht vorwerfen, dass es für eine evtl. Verurteilung von Markus H. wegen Mord-Beihilfe auf harte Beweise nicht verzichten wollte. Dennoch fällt der scharfe Kontrast zum Münchner NSU-Urteil auf:
Dort hatte man Wohlleben keine Anwesenheit an den Mord-Tatorten vorgeworfen und ihn nicht mal verdächtigt, die Uwes aufgehetzt oder angestiftet zu haben – es ging lediglich um die angebliche Erfüllung einer angeblichen Bitte der Uwes um Waffen-Beschaffung (als das, wofür Markus H. nun in Frankfurt mit einer Bewährungsstrafe von nur anderthalb Jahren davonkommt).
Ob Wohlleben (sofern er überhaupt maßgeblich in die Beschaffung verstrickt war) damals schon den von der Anklage behaupteten späteren Verwendungszweck der Ceska gekannt haben konnte, brachte der überlange Prozess nicht ans Licht. Denn Anklage und Gericht konnten der Öffentlichkeit ja noch nicht einmal Genaueres zu der Frage sagen, ob die Uwes selber zum Zeitpunkt der Ceska-Beschaffung bereits Mordpläne hatten und wie konkret diese aussahen.
Zur Beantwortung dieser Frage hätte das Münchner OLG nämlich beleuchten müssen, wann, wie und warum die wegen Verhaftungsgefahr untergetauchten Uwes (Weiterfliehen nach Südafrika?) und ihre Beate (wollte sich bald der Polizei stellen?) sich von einem eher passiv reagierenden Kleinkriminellen-Trio in ein eiskalt verschworenes, aktiv mordlustiges Schwerverbrecher-Trio verwandelt haben sollen.
Diese Frage war weder unwichtig noch selbsterklärend. Und das Unterlassen ihrer Aufklärung dürfte alles andere als zufällig gewesen sein:
Das betreute Abtauchen und die (legale) Beschäftigung beim Bauunternehmer, Neonazi und V-Mann Marschner – zeitgleich zu den ersten der angeklagten NSU-Morde – wollte man (wohl aus nicht näher dargelegten Staatsinteressen) nicht so gerne beleuchten.
Ebensowenig beleuchten wollte man den „Fluchthelfer“, Wohnungsbeschaffer und langjährigen V-Mann Thomas Starke. Obwohl er als Ex-Zschäpe-Lover und Sprengstoff-Beschaffer für die (von einem Polizisten angemietete) Zschäpe-Garage die im Vergleich zu Wohlleben viel interessantere Person gewesen wäre.
Denn das Fluchtziel der Untergetauchten war nicht mehr in Thüringen, sondern in Sachsen und damit im „Revier“ des Blood-&-Honor-Funktionärs Thomas Starke. Dessen waffen-affine Leute konnten den Neuankömmlingen nicht nur Unterkunft, sondern bestimmt auch ideologische Erbauung und (vor allem ganz unauffällig) jedwede waffentechnische Ausrüstung bieten – ein „Hilferuf“ ins benachbarte Thüringen zum dortigen „Platzhirsch“ Wohlleben war daher eigentlich gar nicht nötig, zumal der ja kein „Waffenlager“ hatte.
Ein solcher „Hilferuf“ konnte auch nicht erwarten, bei Wohlleben auf eine sofortige, vorbehaltslose und unkomplizierte „Hilfsbereitschaft“ zu stoßen.
Denn als NPD-Politiker war er eine öffentliche Person und in schon im eigenen „Revier“ in ständiger Sorge darum, von den Behörden belauscht und überwacht zu werden.
„Es gibt keine DNA von H. am Mord-Tatort“ – so schlicht und einfach (aber doch erfolgreich!) wie die Verteidigung von Markus H. hätte die von Wohlleben nicht argumentieren können.
All den genannten (zusätzlichen!) Mängeln der NSU-Anklage zum Trotz – das alles spielte für den Schuldspruch durch Götzl überhaupt keine Rolle!
„Die Uwes haben nie konkrete Namen von Menschen genannt, die ihnen so verhasst sind, dass sie evtl. auf sie schießen wollten“ – eine solche Einlassung durch die Wohlleben-Anwälte hätte im Rahmen der Unschuldsvermutung eigentlich durchschlagenden Erfolg haben müssen. Es nutzte nichts – aber wo blieb hier die Wiederlegung (samt notwendigen Beweisen) durch die beweispflichtige Anklage?
Die Verteidigung von Markus H. hätte dagegen wirklich nicht damit argumentieren können, Markus H. habe nichts von Stephan Ernsts (u.U. tödlichen) Hass gegen Walter Lübcke gewusst. Denn der waffenbeschaffende Manipulator und der manipulations-anfällige Stephan Ernst hatten sich als ideologische Gesinnungsgenossen oft genug getroffen und ihren gemeinsamen Hass gegen Walter Lübcke und dessen Migrations-Freundlichkeit gepflegt, in Gesprächen wie auch in öffentlichen Veranstaltungen.

Freigeist
Januar 29, 2021 um 1:56 pm Uhr
Eigentlich ist es doch genauso wie in München. Die V-Leute, die noch unter den Lebenden sind, kriegen Bewährungsstrafen,
Das staatliche Feigenblatt in Form der Bundesanwaltschaft schreit nach Revision, damit es nicht all zu auffällig ist und in ein paar Jahren fragt eh niemand mehr nach irgendwas. Genauso war es doch mir dem Dachdecker und dem Wohnmobilausleiher beim NSU Prozess.

bekir
Januar 29, 2021 um 6:42 am Uhr
Das Urteil gegen Markus H. steht auch im starken Kontrast zum Urteil gegen einen anderen „Waffenbeschaffer“, den Vater des 17-jährigen Amok-Läufers Tim K. in Winnenden 2009:
„Im Februar 2011 hatte das Landgericht bereits ein Urteil gesprochen gegen Jörg K.: Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung, nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, sondern vor allem wegen fahrlässiger Tötung in 15 und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen. Einen Prozess wie diesen hatte es in Deutschland seit 100 Jahren nicht gegeben: Auch K. hat sein Kind verloren und ist nach Auffassung des Gerichts dennoch ein Täter. ,Ohne das komplette Versagen des Vaters wäre der Sohn nicht an die Waffe und die Munition gekommen‘, begründete der Richter damals sein Urteil“,
https://www.sueddeutsche.de/panorama/neu...-1.1523545
„Das komplette Versagen des Vaters“ bestand eigentlich nur in der nicht ausreichend sicheren Aufbewahrung der Waffe im elterlichen Schlafzimmer, was zudem nach damaligem Recht nur eine Ordnungswidrigkeit war, keine Straftat. Erwerb und Besitz waren dagegen legal gewesen. Dem Vater half auch nicht seine Ahnungslosigkeit, dass der Sohn das heimliche Waffenversteck im elterlichen Kleiderschrank kannte.
Und als „Kind“, vor dem jegliche Waffen wegzuschließen sind, hatte nicht einmal Vater Staat selber den fast volljährigen Tim K. behandelt: Seine Musterung und Einberufung im Rahmen der damals noch bestehenden Wehrpflicht stand nämlich unmittelbar bevor, was ja bekanntlich den Umgang mit Schusswaffen beinhaltet.
Daher war naheliegend, dass Tims Besuche in der (staatlichen) Psychiatrie Weinsberg nur dazu gedient hatten, mit ein bisschen Psycho-Flunkern als wehruntauglich ausgemustert zu werden.
Der Vater wollte dies im Prozess geklärt haben, weil man ihm vorwarf (was dann auch so ins Urteil gelangte), er hätte aufgrund der Psychiatrie-Besuche des Sohnes dessen (angeblich echte) Amok-Neigung kennen müssen.
Aber leider, leider stand der Datenschutz einer gerichtlichen Beweisaufnahme entgegen:
Die postmortalen Persönlichkeitsrechte des verblichenen Massenmörders wögen stärker als das juristische Aufklärungsinteresse und auch als das (Sorge- bzw. Erb-)Recht der Eltern. Es gab also weder weder eine Vorladung der Psychiatrie-Experten noch Einsicht in ihre Akten!
Hätten die (staatlichen) Pycho-Experten erscheinen müssen und Tims Flunkern bestätigt, dann könnte man dem Vater keine Kenntnis von (echten) Amok-Gefahren vorwerfen – hätten sie dagegen die Amok-Gefahr als echt eingestuft, dann wäre ihr Nicht-Reagieren als staatliches Versagen entlastend für den Vater gewesen (und belastend für den Staat).
Man brauchte aber den Vater als alleinigen Sündenbock, schon aus Haftungsfragen: Nach dem Strafprozess kamen nämlich die zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen, die den Unternehmer letztlich ruinierten, ohne dass alle Forderungen der Opfer erfüllt werden konnten.
(Als Opfer sah sich übrigens zunächst auch die Stadt Winnenden, die den Neubau der Tatort-Realschule als Amok-Folge vom Vater ersetzt haben wollte!)
Sich ganz alleine die A-Karte zuschieben lassen wollte Tims Vater dann aber auch nicht:
Mit dem Argument, die Betreuer seines Sohnes hätten erkennen müssen, welche Gefahr von diesem ausgehe, hat er 2016 einen Zivilprozess gegen die Psychiatrie Weinsberg anstrengt, damit die Psychiatrie in Weinsberg Teile des millionenschweren Schadenersatzes trägt,
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...62d49.html
 
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Anwalt sieht Beihilfe zum Mord Lübcke-Familie legt Revision gegen Freispruch von Markus H. ein
Nach dem Urteil im Lübcke-Prozess will die Familie den Freispruch von Markus H. anfechten. Sie sieht eindeutige Indizien, die seine Schuld bestätigen.
(....)
Ernst legte ebenfalls Revision ein
Der verurteilte Lübcke-Mörder Stephan Ernst hat ebenfalls Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag.
Am vergangenen Donnerstag war Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seine Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Freigesprochen wurde der 47-Jährige im zweiten Anklagepunkt, dem versuchten Mord an dem irakischen Flüchtling Ahmed I.
Weitere Revisionen eingelegt
Neben Ernst legten zuvor auch die Bundesanwaltschaft sowie der Mitangeklagte Markus H. Revision ein. Seine Verteidiger hatten einen Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert.
Die Bundesanwaltschaft hatte für H. auf eine Verurteilung zu neun Jahren und acht Monaten wegen Mord-Beihilfe plädiert. Auch Ernsts Strafe will die Anklage nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen. Für den Hauptangeklagten hatte sie wegen des versuchten Mordes an Ahmed I. eine zusätzliche Sicherungsverwahrung gefordert.

https://www.hessenschau.de/panorama/lueb...on100.html
 
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