31.07.2018, 21:04
Gericht zum Fall Tahir Ö.
Berliner Polizei ließ Rocker-Mord geschehen
Der Fall des in einem Berliner Wettbüro erschossenen Tahir Özbek wird seit vier Jahren verhandelt. Nun hat ein Gericht festgestellt: Die Polizei ließ den Rocker-Mord absichtlich geschehen - um einen Hells-Angels-Boss zu fassen.
Das Landeskriminalamt Berlin hat nach Einschätzung des Landgerichts einen Rocker-Mord billigend in Kauf genommen, um Mitglieder der Hells Angels festnehmen zu können. Das geht aus einem rechtlichen Hinweis des Gerichts hervor. Demnach hatten die Beamten bereits Monate zuvor Anhaltspunkte dafür, dass der Mord geschehen solle.
...
Seit Beginn des Prozesses befasste sich die Kammer auch mit der Frage, ob das Landeskriminalamt vor der Tat entsprechende Hinweise auf eine Tötung von Tahir Özbek hatte. In dem Hinweis des Gerichts heißt es nun, die Kammer sehe die Möglichkeit, dass "Kräfte des Landeskriminalamts bereits seit Ende Oktober 2013 von einer drohenden Tötung Tahir Özbeks durch Personen aus dem Umfeld des Hells Angels MC in Berlin aufgrund einer tätlichen Auseinandersetzung Kenntnis hatten".
Die Polizei habe aber "bewusst und unter billigender Inkaufnahme der Tötung zwingend gebotene polizeiliche Maßnahmen" unterlassen, "um die potentiellen Tatbeteiligten nach einer Tatbegehung strafrechtlich zu verfolgen". Weiter hieß es, die Kammer gehe "von einer Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens" aus (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK)".
> http://www.spiegel.de/panorama/justiz/he...druck.html
Berliner Polizei ließ Rocker-Mord geschehen
Der Fall des in einem Berliner Wettbüro erschossenen Tahir Özbek wird seit vier Jahren verhandelt. Nun hat ein Gericht festgestellt: Die Polizei ließ den Rocker-Mord absichtlich geschehen - um einen Hells-Angels-Boss zu fassen.
Das Landeskriminalamt Berlin hat nach Einschätzung des Landgerichts einen Rocker-Mord billigend in Kauf genommen, um Mitglieder der Hells Angels festnehmen zu können. Das geht aus einem rechtlichen Hinweis des Gerichts hervor. Demnach hatten die Beamten bereits Monate zuvor Anhaltspunkte dafür, dass der Mord geschehen solle.
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Seit Beginn des Prozesses befasste sich die Kammer auch mit der Frage, ob das Landeskriminalamt vor der Tat entsprechende Hinweise auf eine Tötung von Tahir Özbek hatte. In dem Hinweis des Gerichts heißt es nun, die Kammer sehe die Möglichkeit, dass "Kräfte des Landeskriminalamts bereits seit Ende Oktober 2013 von einer drohenden Tötung Tahir Özbeks durch Personen aus dem Umfeld des Hells Angels MC in Berlin aufgrund einer tätlichen Auseinandersetzung Kenntnis hatten".
Die Polizei habe aber "bewusst und unter billigender Inkaufnahme der Tötung zwingend gebotene polizeiliche Maßnahmen" unterlassen, "um die potentiellen Tatbeteiligten nach einer Tatbegehung strafrechtlich zu verfolgen". Weiter hieß es, die Kammer gehe "von einer Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens" aus (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK)".
> http://www.spiegel.de/panorama/justiz/he...druck.html