28.03.2019, 12:58
Zitat:Der BGH hat die Beweiserhebung nicht selbst angeordnet, sondern lediglich festgestellt, dass eine Verpflichtung des Untersuchungsausschusses zur Erhebung der Beweise bestehe.Es sei davon auszugehen, dass der Ausschuss wegen seiner Bindung an Recht und Gesetz die Entscheidung des BGH befolgen werde.
Ein kleiner Etappensieg.....

Dieses verschwurbelte Juristendeutsch.....aber wir gehen jetzt alle nicht nur davon aus, nein wir erwarten, daß die Akten der Geheimdienste angefordert werden. Was das genau heisst, daß es die Akten sind, "die bereits dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Verfügung gestellt worden waren"....da bin ich zu sehr Laie, um zu erkennen, welche Akten da NICHT zugehören.