geomatiko

Normale Version: Unrechtsstaat Deutschland, amtlich
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Das Bundesverfassungsgericht urteilte in einer Organklage  in Sachen Syrienkrieg, und es zieht dem GG-Kundigen die Schuhe aus.

Denn das Grundgesetz besagt unzweideutig:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Ich wiederhole:
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Und nun die Damen und Herren in Karlsruhe:
"Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe ..."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...00216.html

In einer Hinsicht haben die Karlsruher ja Recht: der Bundestag hat kein eigenes Recht im Sinne von Privatrecht des Parlaments. Was auch immer das sein soll. Aber jeder Deutsche hat qua GG (vgl. 20.4) ein Recht darauf, dass unsere Regierung sich an Recht und Gesetz hält. Und da unsere Abgeordneten uns dabei vertreten, haben sie  als Peron und als Abgeordnete ebenso das Recht. Und dabei geht es laut GG nicht einmal um dieses Recht - selbst wenn man sich das Volk wegdenkt und das Parlament in Urlaub schickt, ist die vollziehende gewalt dennoch  an das Recht gebunden.

Eine frechere Verhohnepipelung unsren Rechts  hat sich eigentlich nur Kai Nehm in Sachen Jugoslawien geleistet.

Der Satz des BVerfG gehört jeden Abgeordneten um die Ohren gehauen zum Aufwachen. (DAS allerdings zählt wohl schon als Gewaltaufruf...?)
Oh tempora oh mores.
Das Problem bei der vorliegenden Organklage ist die Gewaltenteilung:

Das Parlament (Bundestag) ist die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Ein Eingriff in Einzelmaßnahmen der Exekutive ist - logischerweise - nicht vorgesehen. Das Organklagerecht des Bundestages als Gesamtheit (oder einer seiner Fraktionen) bezieht sich dementsprechend auch nur auf die Bereiche, die die ureigene Aufgabe des Parlaments, also die Gesetzgebung, betrifft.

Welche Maßnahmen stehen dem Parlament, seinen Fraktionen oder seinen Abgeordneten nun also zur Verfügung, um rechtswidriges Handeln der Regierung zu ahnden?

Als Organe bleiben den dreien nur die Möglichkeiten, die im Rahmen parlamentarischer Kontrolle existieren - als schärfstes und ultimative Maßnahme das konstruktive Misstrauensvotum (oder eben die Drohung damit).

Dem einzelnen Abgeordneten bleibt natürlich der Weg zum Verfassungsgericht (gab es ja schon öfter) - aber eben nicht als Organ der Legislative.
"Das Grundgesetz hat die Rechtsbindung der Exekutive nicht als dem Wertewandel unterworfene beliebige und vom BVerfG und anderen Organen abhängige Zumessung eingesetzt." Dann könnte man ja nicken.

Aber das steht da nicht. Die Bedeutung des Satzes liegt nicht in der Einbindung in die Rechtsprechung bzgl. der Aufgaben des Organs BT, sondern in der allumfassenden Gesamtaussage, die ja auch als "gängige Rechtsprechung" verankert wird.

Natürlich kann der Bundestag auch auf Neuwahlen hinarbeiten. Oder das Wahlvolk nimmt 20.4 in Betracht. Denn ALLE Macht geht vom Volke aus, der BT ist nur eins der Organe, und weil das mit der Rechtsaufsicht eben so hübsch aufgeteilt ist in Präd.amz, BVerfG, Bundesrat, Straßburg, Volksabstimmung, Wahlen, ist es klar, wer der Chef ist: wir alle. Und die Exekutive ist GEBUNDEN, völlig unabhängig davon, welches Organ gerade eine Meinung dazu hat. das steht aber da im Urteil nicht zu lesen, und das wiederum hat System.