31.10.2019, 18:46
Das Bundesverfassungsgericht urteilte in einer Organklage in Sachen Syrienkrieg, und es zieht dem GG-Kundigen die Schuhe aus.
Denn das Grundgesetz besagt unzweideutig:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Ich wiederhole:
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und nun die Damen und Herren in Karlsruhe:
"Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe ..."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...00216.html
In einer Hinsicht haben die Karlsruher ja Recht: der Bundestag hat kein eigenes Recht im Sinne von Privatrecht des Parlaments. Was auch immer das sein soll. Aber jeder Deutsche hat qua GG (vgl. 20.4) ein Recht darauf, dass unsere Regierung sich an Recht und Gesetz hält. Und da unsere Abgeordneten uns dabei vertreten, haben sie als Peron und als Abgeordnete ebenso das Recht. Und dabei geht es laut GG nicht einmal um dieses Recht - selbst wenn man sich das Volk wegdenkt und das Parlament in Urlaub schickt, ist die vollziehende gewalt dennoch an das Recht gebunden.
Eine frechere Verhohnepipelung unsren Rechts hat sich eigentlich nur Kai Nehm in Sachen Jugoslawien geleistet.
Der Satz des BVerfG gehört jeden Abgeordneten um die Ohren gehauen zum Aufwachen. (DAS allerdings zählt wohl schon als Gewaltaufruf...?)
Oh tempora oh mores.
Denn das Grundgesetz besagt unzweideutig:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Ich wiederhole:
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
"die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und nun die Damen und Herren in Karlsruhe:
"Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe ..."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...00216.html
In einer Hinsicht haben die Karlsruher ja Recht: der Bundestag hat kein eigenes Recht im Sinne von Privatrecht des Parlaments. Was auch immer das sein soll. Aber jeder Deutsche hat qua GG (vgl. 20.4) ein Recht darauf, dass unsere Regierung sich an Recht und Gesetz hält. Und da unsere Abgeordneten uns dabei vertreten, haben sie als Peron und als Abgeordnete ebenso das Recht. Und dabei geht es laut GG nicht einmal um dieses Recht - selbst wenn man sich das Volk wegdenkt und das Parlament in Urlaub schickt, ist die vollziehende gewalt dennoch an das Recht gebunden.
Eine frechere Verhohnepipelung unsren Rechts hat sich eigentlich nur Kai Nehm in Sachen Jugoslawien geleistet.
Der Satz des BVerfG gehört jeden Abgeordneten um die Ohren gehauen zum Aufwachen. (DAS allerdings zählt wohl schon als Gewaltaufruf...?)
Oh tempora oh mores.